Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Ferienhof Frankenhöhe ist bemüht, ihre Website/App im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit – insbesondere dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen ergeben sich aus §§ 3 Abs. 1-4 und § 4 BITV 2.0 auf Grundlage von § 12d BGG und der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV).
Diese Website/App ist größtenteils barrierefrei. Teilbereiche sind jedoch noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht alle Inhalte sind aktuell vollständig barrierefrei zugänglich. Folgende Bereiche sind betroffen:
- Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler.
- Bei starker Vergrößerung der Seiteninhalte (Zoom) kommt es zu Ausschneidungen und Überlappungen.
- Wir unterstützen die gängigen Browser (Chrome, Firefox, Edge) in der aktuellen Version. Bei älteren oder abweichenden Browsern können Fehler auftreten
- PDF-Dokumente oder Formulare, die noch nicht vollständig barrierefrei sind
- Fehlende Alternativtexte für einzelne Bilder oder Grafiken
Begründung:
Die jeweiligen Inhalte werden schrittweise angepasst. Die Beseitigung bestehender Barrieren erfolgt ständig, jedoch kann der Prozess bei einzelnen Inhalten aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Hürden verzögert werden.
Erstellung und Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 04.09.2025 erstellt und zuletzt am 04.09.2025 aktualisiert.
Die Einschätzung der Barrierefreiheit basiert auf einer externen Prüfung, sowie Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit auffallen oder Sie Informationen benötigen, schreiben Sie bitte an:
Ferienhof Frankenhöhe
Gertraud Wust
Haidt Nr. 8 und 10
91459 Markt Erlbach
Telefon: +49 9106 92 72 32
info@ferienhof-frankenhoehe.de
Durchsetzungsverfahren – Landesamt Bayern
Bleibt Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen unbeantwortet oder aus Ihrer Sicht unzureichend, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@ldbv.bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html